Rahmenbedingungen

Erstgespräch

Im Erstgespräch lernen wir uns kennen, sprechen über Ihr Anliegen und klären, wie eine Zusammenarbeit aussehen kann. Wichtig ist, dass Sie sich ein Bild von mir, meiner Praxis und der Methode machen können, um zu entscheiden, ob Sie sich wohlfühlen. Selbstverständlich gilt auch hier die gesetzliche Verschwiegenheitspflicht.

Verschwiegenheit

Als Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision unterliege ich einer absoluten Verschwiegenheitspflicht, um Vertrauen in der Psychotherapie zu ermöglichen. Alles, was wir während der Sitzungen besprechen, bleibt zwischen Ihnen und mir und wird ohne Ihr Einverständnis nicht an Dritte weitergegeben. Eine Ausnahme besteht bei einer akuten Selbst- oder Fremdgefährdung.

“In Ausbildung unter Supervision“ bedeutet, dass ich mich in der letzten Phase der Psychotherapieausbildung befinde. Ich arbeite bereits wie alle anderen Psychotherapeutinnen/Psychotherapeuten, reflektiere jedoch regelmäßig mit erfahrenen Lehrtherapeutinnen/Lehrtherapeuten die Therapieprozesse. Dies geschieht anonym und unter strikter Wahrung der Verschwiegenheit. Für Sie als Klient:in hat das den Vorteil einer stetigen und professionellen Qualitätssicherung Ihres Therapieprozesses.

Psychotherapeutin in Ausbildung unter Supervision